Zollbescheid falsch oder zweifelhaft - was kann man tun?

Lösung: Korrektur von Zollbescheiden durch:

- Einspruch beim Hauptzollamt und ggf. gerichtliche Klärung (außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsschutz) 
- Antrag auf Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben 
 

Die Zollabfertigung stellt sich immer wieder als Herausforderung dar. Eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen muss beachtet werden. Nicht immer erkennt die Zollstelle die Angaben in der Zollanmeldung an und setzt im Zuge der Abfertigung oder auch nach einer nachträglichen Überprüfung die Einfuhrabgaben abweichend fest. Ergeht dann ein Zollbescheid in der Höhe, die der Einführer nicht erwartet hat, stellt sich die Frage:

Welche Möglichkeiten habe ich, eine Überprüfung der Zollberechnung zu veranlassen und unzutreffende Zollbescheide zu korrigieren?
Sind damit Kosten verbunden?

Wenn alles gut läuft, erhalten Sie Ihre Ware jedoch schnell und reibungslos und die Zollberechnung ist zutreffend. Aber wie gehen Sie vor, wenn die Einfuhrware nicht die erwartete Qualität aufweist und deshalb zurückgeschickt wird oder eine Gutschrift erfolgt?
Wie sieht es bei Garantiefällen oder Transportschäden aus?
Gibt es weitere Umstände, die auch noch nach der Abfertigung zu einem Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Zölle führen?
Ist das zollrechtliche Erstattungsverfahren gebührenpflichtig?

Die Zollverwaltung überprüft regelmäßig nachträglich und rückwirkend die Abgabenerhebung (Zollprüfung/Außenprüfung).
Was ist, wenn das Hauptzollamt Einfuhrabgaben z. B. im Anschluss an eine Zollprüfung nacherheben will, aber die vorangegangene unzutreffende Abgabenerhebung auf einen Fehler der Zollverwaltung zurückgeht?
Ist Ihnen bekannt, dass hier und auch in anderen Fällen die Nacherhebung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist?

Das Seminar möchte Ihnen diese Fragen beantworten und die zollrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor ungerechtfertigter Abgabenerhebung sowie zu den gesetzlichen Erstattungsansprüchen gut verständlich und praxisnah erläutern.

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung kostenpflichtig angeboten wird. Die Kosten belaufen sich auf 325,00 € pro Person.

 

Sie erhalten im Nachgang eine digitale Teilnahmebescheinigung.

 

 

Bildnachweis:  NVB Stocker / AdobeStock

Einspruch beim Hauptzollamt:

  • Form, Frist, Einspruchsbegründung
  • Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Zollbescheids 

Klage vor dem Finanzgericht:

  • Form, Frist, Klagebegründung 

Zinsen für im Rechtsbehelfsverfahren erstattete Beträge:

  • Prozesszinsen nach deutschem Recht
  • Zinsen auf der Grundlage des Primärrechts der Europäischen Union

Fälle, in denen die Nacherhebung nicht zulässig ist: 

  • Kleinbeträge
  • Verjährung
  • Vertrauensschutz wegen gültiger vZTA
  • Zinsen für nacherhobene Einfuhrabgaben

Fallgruppen, für die Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben vorgesehen ist:

  • Fälle von zu Unrecht festgesetzten oder gezahlten Einfuhrabgaben
  • Erstattung nach Ungültig Erklärung der Zollanmeldung
  • Erstattung/Erlass von Einfuhrabgaben für Waren, die schadhaft sind oder nicht den Vertragsbestimmungen entsprechen, und deshalb wiederausgeführt werden
  • Erstattung/Erlass von nacherhobenen Abgabenbeträgen, wenn ein zollamtlicher Irrtum dazu geführt hat, dass die ursprüngliche Abgabenerhebung unzutreffend war
  • Erstattung/Erlass von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen

Das Erstattungsverfahren:

  • Erstattungsantrag, Form und Frist
  • Besondere Verfahrensvorschriften bei Erstattung/Erlass von Einfuhrabgaben für schadhafte Ware oder Waren, die den Vertragsbestimmungen nicht entsprechen

Verzinsung erstatteter Beträge:

  • Zinsen auf der Grundlage des Primärrechts der Europäischen Union
  • Zinsen bei verspäteter Auszahlung des Erstattungsbetrags 

Zielgruppe

Das Seminar eignet sich sowohl für Sachbearbeiter als auch für Leitungspersonen. Vorkenntnisse über die Zollabwicklung sind nicht erforderlich.

Veranstaltungsart

Unser Seminar findet als Webinar statt. Der Einwahllink wird Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung via E-Mail zugesendet.

0

Tage

0

Stunden

0

Minuten

0

Sekunden

Webinar: Zollbescheid falsch oder zweifelhaft - was kann man tun?  

15. April 2026, 9:00 - 16:30 Uhr (MESZ)

Unser Referent

Sprecher

Harald Jung
Diplom-Finanzwirt und Betriebswirt (VWA) @ Generalzolldirektion Neustadt an der Weinstraße

Kontakt

Laura Baier 

Veranstaltungsorganisation

E-Mail: laura.baier@pfalz.ihk24.de

Telefonnummer: 0621 5904-1911

Melden Sie sich hier an:

Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.

Unternehmensanschrift

Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Kosten: *
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Hinweis zur Datenverarbeitung: *
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
Datenschutzerklärung: *
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.
AGBs und Widerrufserklärung *
Dieses Feld ist entweder erforderlich oder die Eingabe ist ungültig.

Pflichtfelder sind mit * markiert.

Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz
Rheinallee 18-20 | 67061 Ludwigshafen
service@pfalz.ihk24.de | 0621 5904-0 | www.ihk.de/pfalz
Impressum | Datenschutzerklärung