Harald Jung
Diplom-Finanzwirt und Betriebswirt (VWA) @ Generalzolldirektion Neustadt an der Weinstraße
- Einspruch beim Hauptzollamt und ggf. gerichtliche Klärung (außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsschutz)
- Antrag auf Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben
Die Zollabfertigung stellt sich immer wieder als Herausforderung dar. Eine Vielzahl von Vorschriften und Regelungen muss beachtet werden. Nicht immer erkennt die Zollstelle die Angaben in der Zollanmeldung an und setzt im Zuge der Abfertigung oder auch nach einer nachträglichen Überprüfung die Einfuhrabgaben abweichend fest. Ergeht dann ein Zollbescheid in der Höhe, die der Einführer nicht erwartet hat, stellt sich die Frage:
Welche Möglichkeiten habe ich, eine Überprüfung der Zollberechnung zu veranlassen und unzutreffende Zollbescheide zu korrigieren?
Sind damit Kosten verbunden?
Wenn alles gut läuft, erhalten Sie Ihre Ware jedoch schnell und reibungslos und die Zollberechnung ist zutreffend. Aber wie gehen Sie vor, wenn die Einfuhrware nicht die erwartete Qualität aufweist und deshalb zurückgeschickt wird oder eine Gutschrift erfolgt?
Wie sieht es bei Garantiefällen oder Transportschäden aus?
Gibt es weitere Umstände, die auch noch nach der Abfertigung zu einem Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Zölle führen?
Ist das zollrechtliche Erstattungsverfahren gebührenpflichtig?
Die Zollverwaltung überprüft regelmäßig nachträglich und rückwirkend die Abgabenerhebung (Zollprüfung/Außenprüfung).
Was ist, wenn das Hauptzollamt Einfuhrabgaben z. B. im Anschluss an eine Zollprüfung nacherheben will, aber die vorangegangene unzutreffende Abgabenerhebung auf einen Fehler der Zollverwaltung zurückgeht?
Ist Ihnen bekannt, dass hier und auch in anderen Fällen die Nacherhebung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist?
Das Seminar möchte Ihnen diese Fragen beantworten und die zollrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor ungerechtfertigter Abgabenerhebung sowie zu den gesetzlichen Erstattungsansprüchen gut verständlich und praxisnah erläutern.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung kostenpflichtig angeboten wird. Die Kosten belaufen sich auf 325,00 € pro Person.
Sie erhalten im Nachgang eine digitale Teilnahmebescheinigung.
Bildnachweis: NVB Stocker / AdobeStock
Einspruch beim Hauptzollamt:
Klage vor dem Finanzgericht:
Zinsen für im Rechtsbehelfsverfahren erstattete Beträge:
Fälle, in denen die Nacherhebung nicht zulässig ist:
Fallgruppen, für die Erstattung oder Erlass von Einfuhrabgaben vorgesehen ist:
Das Erstattungsverfahren:
Verzinsung erstatteter Beträge:
Das Seminar eignet sich sowohl für Sachbearbeiter als auch für Leitungspersonen. Vorkenntnisse über die Zollabwicklung sind nicht erforderlich.
Unser Seminar findet als Webinar statt. Der Einwahllink wird Ihnen wenige Tage vor der Veranstaltung via E-Mail zugesendet.
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SekundenWebinar: Zollbescheid falsch oder zweifelhaft - was kann man tun?
2. November 2026, 9:00 - 16:30 Uhr (MEZ)
Harald Jung
Diplom-Finanzwirt und Betriebswirt (VWA) @ Generalzolldirektion Neustadt an der Weinstraße
Laura Baier
Veranstaltungsorganisation
E-Mail: laura.baier@pfalz.ihk24.de
Telefonnummer: 0621 5904-1911
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Rheinallee 18-20 | 67061 Ludwigshafen
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